Wenn Sie die Meldung Die Registriernummer ist in HIT/ZID nicht bekannt! erhalten, müssen Sie sich zunächst an Ihre zuständige Behörde wenden. Dies ist für Antragsteller des Gemeinsamen Antrags (FIONA) die untere Landwirtschaftsbehörde, für die Registrierung von Tierhaltern mit Zugang zu HIT die untere Veterinärbehörde. Tierärzte, Meldevertreter und Schlachtbetriebe schicken bitte eine E-Mail unter Angabe Ihrer Registriernummern an VETA-SEUK@mlr.bwl.de.
Im Feld Nachnamen ist der Name einzugeben, der an HIT gemeldet wurde; dies kann entweder Ihr Nachname oder die Unternehmensbezeichnung sein. Wurde eine Unternehmensbezeichnung angegeben, ist in der Regel kein Vorname einzugeben. Tierärzte, Meldevertreter und Schlachtbetriebe tragen bitte Nachname, ggf. Titel Vorname in der Zeile Nachnamen ein, die Zeile Vorname bleibt leer.
Wenn Sie die Meldung Es wurde bisher keine PIN erteilt! erhalten, müssen Sie sich an Ihre zuständige Behörde (s. oben) wenden.
Wenn Sie die Meldung Registriernummer wurde nicht in Baden-Württemberg vergeben erhalten, prüfen Sie bitte die angegebene Registriernummer. Sofern Ihre Registriernummer mit einer anderen Ziffernfolge als 08 beginnt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle in dem jeweiligen Bundesland.
Antragsteller des Gemeinsamen Antrags (FIONA) können die Adressdaten heranziehen, die beim Versand der Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag oder der Bescheide verwendet werden. Erscheint die Anzeige Zu große Abweichung zu Angabe in HIT/ZID überprüfen Sie bitte die angegebene Registriernummer. Überprüfen Sie Ihre Adressdaten u.a. hinsichtlich der Schreibweise z.B. "ö" oder "oe", "ß" oder "ss".
Der Versand per Email ist nur möglich, wenn die eingegebene E-Mail-Adresse gültig ist und mit der bei der Landwirtschaftsverwaltung bzw. in HIT hinterlegten E-Mail-Adresse übereinstimmt. Wenn dort bisher keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, gehen Sie auf die für die Registrierung zuständigen Behörde zu.